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Bundesfinanzgericht

Vermietung von Wohnungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vermietung von Wohnungen

Bei der Vermietung von Wohnungen können Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch gar keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegen.

Einkünftezurechnung zum Allein-Gesellschafter einer GmbH Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Einkünftezurechnung zum Allein-Gesellschafter einer GmbH

Laut dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kommt es für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zum Allein-Gesellschafter und somit für die persönliche Steuerpflicht auf den wahrnehmbaren Außenauftritt an.

Zinsenloses Darlehen an Schwesterngesellschaft Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Zinsenloses Darlehen an Schwesterngesellschaft

Bei einem betrieblich veranlassten Darlehen einer Gesellschaft an ihre Schwesterngesellschaft liegt dem Grunde nach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Als verdeckte Gewinnausschüttung sind aber nicht verrechnete Zinsen zu beurteilen.

Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt

Die Einhebung bzw. Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfolgt durch Parteienvertreter, das sind Notare oder Rechtsanwälte, mittels Selbstberechnung. Die Parteienvertreter kann eine Haftung im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Abfuhr der ImmoESt treffen.

Einkommensteuerlicher Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Einkommensteuerlicher Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler

Aus dem Ausland zuziehende Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler können – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – die Zuzugsbegünstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen.

Grunderwerbsteuer für geplantes Gebäude bei Kauf eines unbebauten Grundstücks Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Grunderwerbsteuer für geplantes Gebäude bei Kauf eines unbebauten Grundstücks

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks auch die Herstellungskosten eines geplanten Gebäudes zu berücksichtigen sind, sofern die Herstellung des Gebäudes in einem finalen Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks steht und der Käufer nicht als Bauherr anzusehen ist.

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