Apotheken: Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln
Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.
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Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.