Corona-Virus: Erleichterungen bei der steuerlichen Außenprüfung
Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
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Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
Die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften sind auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend.
Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.