Corona-Virus: Erleichterungen bei der steuerlichen Außenprüfung
Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
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Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
Die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften sind auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend.
Arbeitgeber können von Arbeitnehmern den Abbau von Urlaub und Zeitausgleich einseitig verlangen, wenn sie von Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen betroffen sind.
Laut dem Finanzminister werden Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei gestellt.