COVID-19 Förderungen und Kurzarbeit verlängert
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
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Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19
Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur
Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun
die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.