Corona- Verlustersatz beantragen
Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19-
Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio.
zu beantragen.
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Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19-
Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio.
zu beantragen.
Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer
den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen. Der Arbeitgeber muss
dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche
Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann.
Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.