Gruppenbesteuerung in der Corona-Krise
Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.
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Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Im Rahmen der Covid-19-Hilfen konnten und können von betroffenen Unternehmen diverse
Garantien und Zuschüsse beantragt werden. Die von den Unternehmen zur Erlangung dieser
Förderungen bekannt gegebenen Daten und Auskünfte werden vom Finanzamt aufgrund eines
eigens beschlossenen Gesetzes überprüft.
Aufgrund der neuen Verordnung des Finanzministeriums und der Richtlinie zum
Fixkostenzuschuss Phase II, deren Genehmigung durch die EU-Kommission noch ausständig ist,
ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Fixkostenzuschuss einige Änderungen und
Verbesserungen.