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Einkommensteuer

Nicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig

Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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