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Einkommensteuer

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen

Beim Verkauf von Grundstücken ist aus steuerlicher Sicht relevant, ob „private Grundstücksveräußerungen“ vorliegen, auf die die 30%ige Immo-ESt anzuwenden ist, oder ob gewerbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55%igen Einkommensteuertarif zu besteuern sind.

Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren

Primarärzte und Assistenzärzte, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, beziehen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Werden Patienten mit einer höheren als der allgemeinen Verpflegungsklasse behandelt, erhält der behandelnde Arzt sogenannte Sonderklassegebühren.

Herabsetzung Steuervorauszahlungen: Fristende 30.9. Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Herabsetzung Steuervorauszahlungen: Fristende 30.9.

Sie zahlen mehr Vorauszahlungen als sein müsste? Unter bestimmten Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung beantragt und somit ein Liquiditätsvorteil lukriert werden!

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung von Eigenheimen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung von Eigenheimen

Hat jemand mehrere Wohnsitze, ist der Hauptwohnsitz jener, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Der melderechtlichen Hauptwohnsitz-Meldung kommt in diesem Zusammenhang bloß Indizwirkung zu.

Elektronische Zustellung bei Wohnsitzwechsel Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Elektronische Zustellung bei Wohnsitzwechsel

Mit dem Einlangen in der Databox, dem elektronischen Briefkasten abrufbar über FinanzOnline, ist ein Schriftstück der Finanzverwaltung in den elektronischen Verfügungsbereich des Unternehmers gelangt.

Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reduzierung des 30%igen Immobilienertragsteuersatzes

Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.

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