COVID-19-Hilfsmaßnahmen bei Kleinunternehmern
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach
Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich
entschieden.
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden.
Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt
abrechnet.