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Einkommensteuer

Hauptwohnsitzbefreiung nur bis 1.000 m² Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Hauptwohnsitzbefreiung nur bis 1.000 m²

Das Bundesfinanzgericht hat die Ansicht der Finanzverwaltung, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nur bis zu 1.000 m² Grundstücksfläche zur Anwendung kommt, bestätigt.

Durch Gutachten bestimmte Abschreibungsdauer von Gebäuden Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Durch Gutachten bestimmte Abschreibungsdauer von Gebäuden

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied kürzlich zu einem Gutachten, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes aus dem Bauzustand abzuleiten ist, der sich aus dem Mauerwerk bzw. den konstruktiven haltbaren Bauteilen ergibt.

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mag. renate otti