COVID-19 Förderungen und Kurzarbeit verlängert
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende
in Anspruch genommen werden.
Ab 1.9.2021 gelten Anpassungen an die Entsenderichtlinie der EU. Zudem wurden
Strafbestimmungen neu geregelt, wodurch die Bestrafung „pro Arbeitnehmer“ entfällt.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
The new rules concerning the EU VAT regime entered into force on the 1 July, creating a simplified VAT regime for cross-border supplies of goods (B2C) and distance sales. The new rules…
130 countries signed last week the global agreement on international tax reform, based on a two-pillar solution which allows multinational companies to pay more tax in the countries where they…
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen
Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19
Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur
Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübergabe die
Behaltefrist des Wirtschaftsgutes für den Rechtsnachfolger weiterläuft.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach
Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich
entschieden.