CORONA-VIRUS: Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft (Stand 16. März 2020)
Die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften sind auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend.
Die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften sind auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend.
Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.
Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre