Überlassung der Landwirtschaft zu nicht kostendeckendem Pachtzins
Der Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere, wenn zwischen den Parteien des Umsatzes eine Nahebeziehung besteht – der Normalwert heranzuziehen ist.