Betriebliche Sommerfeste
Das Sommerfest ist für Unternehmen eine perfekte Gelegenheit, um die Beziehungen mit Geschäftspartnern zu stärken und mit ihnen gemeinsam auf das vergangene Halbjahr anzustoßen.
Das Sommerfest ist für Unternehmen eine perfekte Gelegenheit, um die Beziehungen mit Geschäftspartnern zu stärken und mit ihnen gemeinsam auf das vergangene Halbjahr anzustoßen.
Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, wie etwa ein Gebäude, welches für den Betrieb als auch für die privaten Wohnbedürfnisse genutzt wird, dürfen die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gebäude nur entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung steuermindernd geltend gemacht werden.
Erleidet ein Unternehmer finanzielle Einbußen, weil sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert hat, können diese Einbußen als Betriebsausgaben steuerlich mindernd geltend gemacht werden.
Aus steuerlicher Sicht ist bei der Gästebeherbergung auf einem Bauernhof insbesondere zu prüfen, ob aufgrund der Art und des Umfangs der Beherbergung die daraus erzielten Einkünfte noch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft liegen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen oder bereits den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind.