Reisekosten bei Fortbildungen
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Mit 1.1.2019 wurde das Verfahrens zur Rückerstattung österreichischer Lohn-, Kapitalertrag- und sonstiger Abzugsteuern geändert. Ausländische Vergütungsempfänger haben nun vor Stellung eines Rückerstattungsantrags eine elektronische Voranmeldung durchzuführen.
Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.
Die Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung wurden von der Finanzverwaltung infolge der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) überarbeitet.