Neue NoVA-Regelungen
Bei der vorübergehenden Verwendung von Fahrzeugen im Inland wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vermindert. Erleichterungen gibt es zudem für Fahrzeughändler beim Kauf von zuvor NoVA-befreiten Fahrzeugen.
Bei der vorübergehenden Verwendung von Fahrzeugen im Inland wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) vermindert. Erleichterungen gibt es zudem für Fahrzeughändler beim Kauf von zuvor NoVA-befreiten Fahrzeugen.
Die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im Unternehmensbereich hängt wesentlich vom Umfang der betrieblichen Nutzung sowie von der ordnungsgemäßen Dokumentation der Fahrten ab. Bei einer überwiegend privaten Nutzung sind klare Regelungen zum Kilometergeld zu beachten. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist der Privatanteil nachzuweisen.
Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) hilft dem Finanzamt, Steuermehreinnahmen zu erzielen. Im Jahr 2024 konnte die Behörde durch den Einsatz modernster Analysemethoden rund 354 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen lukrieren.
Im Zuge des Entlastungspakets für Klein- u. Mittelbetriebe wurde vom Nationalrat am 16.6.2025 die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ab 1.7.2025 beschlossen.
National- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft.
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden.
Durch die aktuelle Änderung der Sachbezugswerteverordnung wird die Erstattung der Kosten für das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer rückwirkend angepasst. Zusätzlich wird der geldwerte Vorteil im Zusammenhang mit dem Leasing von Ladeeinrichtungen geregelt.
Wird ein Firmenfahrzeug lediglich für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort privat verwendet, ist es von Bedeutung, ob das KFZ ein Spezialfahrzeug darstellt oder nicht.
Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde mit der Veranlagung 2023 der Investitionsfreibetrag (IFB) (wieder)eingeführt, der insbesondere ökologische Investitionen steuerlich fördern soll.