Liebhaberei bei Vermietung
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der “Liebhaberei” und sind steuerlich unbeachtlich.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der “Liebhaberei” und sind steuerlich unbeachtlich.
Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum “Familienbonus Plus” erste Informationen geben.
[:de]FINANZ: Registrierkassenpflicht 2.0 UMSATZSTEUER: Geänderter Vorsteuerabzug bei Nächtigungsgeldern USt-Sätze bei Landwirten SOZIALVERSICHERUNG: Aushelfende Familienangehörige SV-Pflicht für Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer MITARBEITER: Expatriates GESELLSCHAFTEN: Haftungsregeln für Geschäftsführer und Vorstände Steuerblatt 3/2016[:]