Der Familienbonus Plus
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Besitzt ein Unternehmer einen Betrieb samt Liegenschaftsvermögen und soll dieser im Familienverband der nächsten Generation übertragen werden, bestehen aus steuerlicher Sicht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen
Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben. Die Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Zinshäusern, Baugründen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Privatvermögen…
Bei Dienstnehmern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, entfallen die Lohnnebenkosten in Form von Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeítrag (DZ). Dies gilt nun auch für Geschäftsführer, die…
Für die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von inländischen Grundstücken gelten seit 1. 6. 2014 teilweise neue steuerliche Regelungen. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke treten die Änderungen erst mit 1. 1.…
Mit 1. 7. 2014 wurde die Familienbeihilfe um 4 % erhöht. Zusätzlich ist ab dem Jahr 2016 eine Erhöhung um 1,9 % und ab dem Jahr 2018 nochmals eine Erhöhung um 1,9 %…