Auswirkungen der Pandemie auf Liebhaberei
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und
Klarstellungen vorgenommen.
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und
Klarstellungen vorgenommen.
Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte
Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das
Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die
aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren
steuerlichem Wohlverhalten ab.