Abgabenrechtliche Haftung von Geschäftsführern
Bei mehreren Geschäftsführern kann eine klare Ressortverteilung die Haftung der einzelnen
Geschäftsführer einschränken.
Bei mehreren Geschäftsführern kann eine klare Ressortverteilung die Haftung der einzelnen
Geschäftsführer einschränken.
Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und
Klarstellungen vorgenommen.
Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte
Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das
Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die
aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.