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Finanz

Immobilienertragsteuer bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Immobilienertragsteuer bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages

Eine bereits abgeführte Immobilienertragsteuer ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) nicht zurückzuerstatten, wenn die Rückabwicklung des Kaufvertrages bloß auf einer einvernehmlichen Parteienvereinbarung ohne Vorliegen gerichtlicher Auflösungsgründe beruht.

Nicht jeder Formalmangel berechtigt zur Schätzung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nicht jeder Formalmangel berechtigt zur Schätzung

Das Bundesfinanzgericht entschied kürzlich in einem Erkenntnis darüber, ob allfällige Mängel bei den anzuerkennenden Betriebsausgaben auch Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen rechtfertigt.

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