Verlängerung der Verjährungsfrist gilt über den Tod hinaus
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Zwei Punkte sind für die optimale Nutzung des Gewinnfreibetrages zu beachten: die zeitgerechte Anschaffung von entsprechenden Anlagegütern im laufenden Jahr und die erforderliche Antragstellung.
Werden Kapitalerträge auf einem ausländischen Wertpapierdepot vereinnahmt, muss der Privatanleger die Erträge im Nachhinein in seiner Steuererklärung anführen.
Ab 1.1.2019 können auch Rechtsfragen im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer und hinsichtlich des Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch Gegenstand von Auskunftsbescheiden sein.