Neuregelungen bei Umgründungen
In einer globalisierten Welt finden Umgründungen auch grenzüberschreitend statt. Daher hat die EU die Mobilitäts-Richtlinie erlassen, die von Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz umgesetzt wird.
In einer globalisierten Welt finden Umgründungen auch grenzüberschreitend statt. Daher hat die EU die Mobilitäts-Richtlinie erlassen, die von Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz umgesetzt wird.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass die Einbringung von Gruppenanträgen über FinanzOnline unzulässig sei. Selbst korrekt ausgefüllte Gruppenantrags-Formulare könnten nicht über FinanzOnline eingebracht werden.
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.
Das Parlament hat zum 4. Lockdown einen Corona-Bonus, steuerfreie Gutscheine und Regelungen
zu Pendlerpauschale sowie Zulagen und Zuschlägen beschlossen. Zudem gibt es wieder
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben.
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten
und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von €
60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar.
Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19-
Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio.
zu beantragen.
Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
Im Zeitalter der Digitalisierung soll auch die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmern weiter ausgebaut werden. Unternehmer sind – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – mit 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.