Zum Inhalt springen

FinanzOnline

Neuregelungen bei Umgründungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Neuregelungen bei Umgründungen

In einer globalisierten Welt finden Umgründungen auch grenzüberschreitend statt. Daher hat die EU die Mobilitäts-Richtlinie erlassen, die von Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz umgesetzt wird.

Gruppenantrag über FinanzOnline Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Gruppenantrag über FinanzOnline

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass die Einbringung von Gruppenanträgen über FinanzOnline unzulässig sei. Selbst korrekt ausgefüllte Gruppenantrags-Formulare könnten nicht über FinanzOnline eingebracht werden.

Neue Corona-Hilfen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Neue Corona-Hilfen

Das Parlament hat zum 4. Lockdown einen Corona-Bonus, steuerfreie Gutscheine und Regelungen
zu Pendlerpauschale sowie Zulagen und Zuschlägen beschlossen. Zudem gibt es wieder
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben.

Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes

Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von €
60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar.

Corona- Verlustersatz beantragen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Corona- Verlustersatz beantragen

Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19-
Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio.
zu beantragen.

Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12. Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.

Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um
Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.

Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse

Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.

Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung ab 1.1.2020 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Pflicht zur Teilnahme an der E-Zustellung ab 1.1.2020

Im Zeitalter der Digitalisierung soll auch die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmern weiter ausgebaut werden. Unternehmer sind – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – mit 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT