Vermeidung von DB, DZ und Kommunalsteuer bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Eine Befreiung von DB, DZ und Kommunalsteuer ist lediglich bei Verträgen bestimmter nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
Eine Befreiung von DB, DZ und Kommunalsteuer ist lediglich bei Verträgen bestimmter nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
Wer seine Betriebsausgaben pauschal ermittelt, kann nicht nur Steuern, sondern auch viel Zeit sparen. Auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können eine Betriebsausgaben- und Vorsteuer-Pauschalierung nutzen.
Eine Pensionsabfindung kann mit dem begünstigten Steuersatz besteuert werden, wenn im Pensionsvertrag eine Option auf einmalige Kapitalabfindung vereinbart wurde.
In Österreich können Verbände für Straftaten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Somit kann nicht nur die natürliche Person, sondern auch der Verband bestraft werden.