Zum Inhalt springen

Geschäftsführer

Regress gegenüber Gesellschaftern Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Regress gegenüber Gesellschaftern

Bei Rechtsverhältnissen und Geschäften zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft muss immer auf Fremdüblichkeit geachtet werden. Andernfalls kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen und eine KESt-Belastung entstehen.

Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2023 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2023

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab dem 1.1.2025 einheitlich von 3,9% auf 3,7% herabgesetzt. Allerdings kann bereits ab dem 1.1.2023 der verringerte Satz für den Dienstgeberbeitrag angewendet werden.

Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2023 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Senkung des Dienstgeberbeitrags ab 2023

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird ab dem 1.1.2025 einheitlich von 3,9% auf 3,7% herabgesetzt. Allerdings kann bereits ab dem 1.1.2023 der verringerte Satz für den Dienstgeberbeitrag angewendet werden.

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz regelt die Registrierungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch von an das Finanzamt Österreich gemeldeten Informationen mit den teilnehmender Staaten.

Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass aufgrund eines Wechsels des
Unternehmensgegenstandes zusammen mit einem entgeltlichen Gesellschafter- und
Geschäftsführerwechsel die Verlustvorträge einer verkauften GmbH verloren gehen.

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen

Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf
Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate
nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und
offenlegen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT