Zum Inhalt springen

Gesellschaften

Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Fabriksgebäuden Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Fabriksgebäuden

Laut Finanzamt ist der Baukostenfaktor für alle Gebäude einer Fabrik im gleichen Ausmaß anzusetzen, da sämtliche Gebäude dem Produktionsprozess zuzuordnen sind und daher keine Differenzierung der Gebäude zu erfolgen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte diese Ansicht.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT