Steueroptimierung bei der Übertragung von stillen Reserven
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübergabe die
Behaltefrist des Wirtschaftsgutes für den Rechtsnachfolger weiterläuft.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübergabe die
Behaltefrist des Wirtschaftsgutes für den Rechtsnachfolger weiterläuft.
Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde eine Zinsschrankenregelung in das
österreichische Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Dies war notwendig, um EU-Vorgaben
zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch überhöhte Zinszahlungen zu erfüllen.
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des
Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen
werden.
Hinzurechnungsbesteuerung ist auch dann möglich, wenn Gewinne in der ausländischen
Tochtergesellschaft thesauriert werden.
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Werden von einer GmbH angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien an ihren Gesellschafter
vermietet, so steht der Vorsteuerabzug auf Ebene der GmbH nur dann zu, wenn die Überlassung
an den Gesellschafter eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Der Gesetzgeber hat die Einführung einer COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
beschlossen. Damit sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in und nach der COVID-
19-Krise zu investieren und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.
Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis
15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen
Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu
aller Branchen.