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Gesellschaften

Inventurerstellung richtig gemacht Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Inventurerstellung richtig gemacht

Rechnungslegungspflichtige Unternehmen oder Unternehmen, die freiwillige Bücher führen, müssen jährlich eine Inventur durchführen. Inventur ist die Tätigkeit der körperlichen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durch Zählen, Messen, Wiegen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen.

WiEReG: Jährliche Meldepflicht ab 2020 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

WiEReG: Jährliche Meldepflicht ab 2020

2020 kann jeder einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) anfordern. Zudem gilt dann die jährliche Meldepflicht.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit diverse Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Er kann etwa persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden.

Herabsetzung Steuervorauszahlungen: Fristende 30.9. Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Herabsetzung Steuervorauszahlungen: Fristende 30.9.

Sie zahlen mehr Vorauszahlungen als sein müsste? Unter bestimmten Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung beantragt und somit ein Liquiditätsvorteil lukriert werden!

Steuer optimieren bei stillen Reserven Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuer optimieren bei stillen Reserven

Wenn bei Veräußerung eines Wirtschaftsgutes keine neuen Anlagegüter angeschafft werden, auf die eine Übertragung erfolgen kann, können die stillen Reserven einer steuerfreien Übertragungsrücklage zugeführt werden, anstatt sie gewinnerhöhend aufzulösen.

Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH

Die Überlassung von Immobilien an den Gesellschafter einer GmbH ist aus auch umsatzsteuerlicher Sicht stets sorgfältig zu prüfen. Andernfalls kann der Verlust des Vorsteuerabzuges für bei der Gebäudeerrichtung an die GmbH erbrachten Vorleistungen drohen.

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG

Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können.

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