Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich, wodurch eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann.
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich, wodurch eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann.
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2018 zu gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können Ihnen dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Damit die Vorteile der Gruppenbesteuerung in Anspruch genommen werden können, ist vor allem die rechtzeitige Einbringung eines Gruppenantrages beim zuständigen Finanzamt erforderlich.
Nichtbuchführende Unternehmer bestimmter Gewerbezweige können auf Grund einer Verordnung des Finanzministers bestimmte Betriebsausgaben nach Durchschnittssätzen ermitteln. Diese Verordnung wurde heuer schon zum zweiten Mal geändert.
Manchmal ist es notwendig, dass etwa der 100%ige Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH zusätzliches Kapital zuführt. Wie er das genau macht, hat umfassende Folgen.
Eine Befreiung von DB, DZ und Kommunalsteuer ist lediglich bei Verträgen bestimmter nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
Wer seine Betriebsausgaben pauschal ermittelt, kann nicht nur Steuern, sondern auch viel Zeit sparen. Auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können eine Betriebsausgaben- und Vorsteuer-Pauschalierung nutzen.
Ein inländisches Grundstück kann nur dann zum Vermögen einer Personengesellschaft gehören, wenn diese es durch einen Rechtsvorgang erworben hat. Die Grunderwerbsteuer kann dabei unter bestimmten Umständen vermieden werden.
Eine Pensionsabfindung kann mit dem begünstigten Steuersatz besteuert werden, wenn im Pensionsvertrag eine Option auf einmalige Kapitalabfindung vereinbart wurde.
Kurz vor dem Jahresende empfiehlt es sich zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Unsere Steuertipps sollen Ihnen bei der Gewinnplanung behilflich sein.