Der Familienbonus Plus
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.
Mit der Novellierung der Pauschalierungsverordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende ist jetzt trotz Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Pauschalierung anwendbar.
Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein… Bitte bloß kein Schwarzgeld!
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.