Betriebsaufgabe und Gewinnfreibetrag
Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Damit für das Jahr 2014 der steuerlich optimale Spenden-Höchstbetrag ermittelt werden kann, ist es ratsam, noch vor Jahresende eine Vorschaurechnung zu erstellen. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, sofern der…
Wer nach dem 30.6.2014 zur Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags Wertpapiere kaufen will, muss sich auf Wohnbauanleihen beschränken. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, gilt nun, dass steuerbegünstigte Wertpapieranschaffungen nur mehr…