Liebhaberei bei Vermietung
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Vor dem Betriebsverkauf sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Forschung und experimentelle Entwicklung werden mit einer Forschungsprämie steuerlich gefördert. lm Rahmen der Steuerreform 2016 wird der Prozentsatz von 10 % auf 12 % erhöht. Geltend gemacht werden kann die…
Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %…
Mit der Steuerreform wird für verschiedene Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz von 10 % auf 13 % angehoben. • Lieferung von u. a. Tieren und Pflanzen, Blumen, Dünge- und Futtermitteln,…
Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben. Die Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Zinshäusern, Baugründen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Privatvermögen…
Der Kreis jener Wirtschaftsgüter, die erst beim Verkauf steuerlich geltend gemacht werden können, wurde eingeschränkt. Seit 1. 4. 2012 konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr…
Werden künftıg ım Rahmen von Veräußerungen Immobiliengewinne erwirtschaftet so sollen diese mit 30 % statt mıt bisher 25 % besteuert werden. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns im Rahmen von „Neuvermögen“…