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Grundstück

Befreiungen von der Immobilienertragsteuer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Befreiungen von der Immobilienertragsteuer

Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.

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