Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraummieten
Die Vermietung von Geschäftsräumen ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber per Option auf diese Befreiung verzichten und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt werden.
Die Vermietung von Geschäftsräumen ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber per Option auf diese Befreiung verzichten und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt werden.
Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.
Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.
Nicht nur die Übertragung von Grundstücken, auch die Bestellung eines Baurechtes führt zu einem grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Insbesondere bei der Einräumung des Baurechtes gegen Entrichtung eines Baurechtszinses kann es zu einer beträchtlichen Grunderwerbsteuerbelastung kommen.