USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Das kürzlich kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
Das kürzlich kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
Beim Verkauf von forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist steuerlich einiges zu beachten. Aus Sicht des Steuerrechts werden zumindest zwei Wirtschaftsgüter, nämlich der nackte Grund und Boden sowie das stehende Holz verkauft. Der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens unterliegt der ImmoESt, der Gewinn aus der Veräußerung des stehenden Holzes hingegen unterliegt dem allgemeinen Einkommensteuertarif (0-55%).
Die Einhebung bzw. Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfolgt durch Parteienvertreter, das sind Notare oder Rechtsanwälte, mittels Selbstberechnung. Die Parteienvertreter kann eine Haftung im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Abfuhr der ImmoESt treffen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie Anteile an einer Personengesellschaft verkaufen, da in diesem Zusammenhang komplexe steuerliche Fragen auftreten können und durch optimale Gestaltung unter Umständen die Grunderwerbsteuer vermieden werden kann.
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks auch die Herstellungskosten eines geplanten Gebäudes zu berücksichtigen sind, sofern die Herstellung des Gebäudes in einem finalen Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks steht und der Käufer nicht als Bauherr anzusehen ist.
Das Bundesfinanzgericht urteilte, dass der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz ist, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen, wenn ein Steuerpflichtiger im zu beurteilenden Zeitraum mehr als einen Wohnsitz hat.
Einheitswerte können beim entgeltlichen, aber auch beim unentgeltlichen Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen innerhalb des begünstigten Personenkreises als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer dienen.