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Handel

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen

Beim Verkauf von Grundstücken ist aus steuerlicher Sicht relevant, ob „private Grundstücksveräußerungen“ vorliegen, auf die die 30%ige Immo-ESt anzuwenden ist, oder ob gewerbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55%igen Einkommensteuertarif zu besteuern sind.

Änderung der Grundstückswerteverordnung betreffend Baurecht Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Änderung der Grundstückswerteverordnung betreffend Baurecht

Im Oktober 2019 ist eine Novellierung der Grundstückswerteverordnung in Kraft getreten, die eine einfache Methode zur Ermittlung des Grundstückswertes von Baurechten sowie von mit Baurechten belasteten Liegenschaften vorsieht.

Notarzttätigkeit als Liebhaberei? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Notarzttätigkeit als Liebhaberei?

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob die Tätigkeit als Notarzt eines bereits in Pension befindlichen Arztes Liebhaberei darstellt.

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Werden Gegenstände aus dem Drittlandsgebiet (außerhalb der EU) in das Inland importiert, unterliegt dieser Import neben allfälligen Zöllen auch der Einfuhrumsatzsteuer, einer Sonderform der Umsatzsteuer.

Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren

Primarärzte und Assistenzärzte, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, beziehen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Werden Patienten mit einer höheren als der allgemeinen Verpflegungsklasse behandelt, erhält der behandelnde Arzt sogenannte Sonderklassegebühren.

Rechte und Pflichten eines Zeugen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Rechte und Pflichten eines Zeugen

Das Finanzamt ist zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt, Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen. Die Auskunftspflicht trifft jedermann, selbst wenn es sich nicht um die persönliche Abgabepflicht handelt.

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