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Immobilien

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.

Vermietung: Optimierung der Abschreibung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vermietung: Optimierung der Abschreibung

Wird ein Gebäude (etwa Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, etc.) erworben
und im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überlassen, so kann der
Wertverzehr, den das Gebäude durch die Nutzung erfährt, durch den Ansatz einer Absetzung
für
Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.

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