Zum Inhalt springen

Jahresabschluss

Wichtige Termine im September 2024 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Wichtige Termine im September 2024

EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.

ESG: Environmental, Social and Governance Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

ESG: Environmental, Social and Governance

Diese 3 Buchstaben beinhalten die Kriterien, mit denen Unternehmen und Investitionen zukünftig zunehmend hinsichtlich ihrer Unternehmensperformance in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung beurteilt werden. Das Thema ESG nimmt in… 

Amtsblatt der Wiener Zeitung durch EVI ersetzt Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Amtsblatt der Wiener Zeitung durch EVI ersetzt

Mit dem WZEVI-Gesetz entfiel die Verpflichtung zur bezahlten Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und anderen Kundmachungen für Firmen in der Wiener Zeitung. Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Errichtung… 

Firmenbuch-Offenlegungspflicht Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Firmenbuch-Offenlegungspflicht

Die Sonderfristen bezüglich der Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen laufen aus. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2022 gilt die reguläre Firmenbuch-Offenlegungspflicht bis 30.09.2023.

STEUERBERATUNG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

STEUERBERATUNG

Sie brauchen einen Steuerexperten? Wir können Sie unterstützen durch

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen

Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf
Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate
nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und
offenlegen.

NPO-Unterstützungsfonds für 1. Halbjahr 2021 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

NPO-Unterstützungsfonds für 1. Halbjahr 2021

[:de]Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kommt gemeinnützigen Organisationen aus allen Lebensbereichen, wie etwa Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege, Sport, aber auch Freiwilligen Feuerwehren und gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zugute.[:en]Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun
auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden.[:es]Der NPO-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde verlängert und kann nun
auch für das erste Halbjahr 2021 beantragt werden.[:]

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT