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Schlagwort-Archive: MOSS

Aufbewahrung von Belegen

Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.

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EU erleichtert Umsatzsteuerzahlungen im internationalen Online-Handel

In der EU-Kommission bastelt man derzeit an einer europaweiten Reform um die Zahlung der Umsatzsteuer im E-Commerce-Business zu vereinfachen. Kleinanbieter und Start-ups, deren Online-Umsatz unter 10.000 Euro liegt, können die Umsatzsteuer weiter in ihrem Heimatland zahlen.
  1. Die Umsatzsteuer wird dabei fortan grundsätzlich im Land des Verbrauchers gezahlt, „um eine fairere Verteilung der Steuereinnahmen unter den...
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