Registrierkassenpflicht in der Arztpraxis
Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen und einen Nettoumsatz im Jahr von 15.000 (davon Barumsätze 7.500) überschreiten. Auch Einkünfte selbständiger Ärzte fallen unter die betrieblichen Einkunftsarten.