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News

Datenschutz-Grundverordnung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Datenschutz-Grundverordnung

Ab 25.5.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) 2018.

Bitte bloß kein Schwarzgeld! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bitte bloß kein Schwarzgeld!

Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein… 

Steuervorteile aus einer Umwandlung lukrieren Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuervorteile aus einer Umwandlung lukrieren

Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen

Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.

Pensionsabfindung bei Rechtsanwälten begünstigt besteuert Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Pensionsabfindung bei Rechtsanwälten begünstigt besteuert

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass eine an einen Rechtsanwalt nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters bezahlte Abfindung der Zusatzpension von der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer unter die begünstigte Besteuerung fällt.

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular „ZS-BB1“ inklusive Anlage „ZS-BB1a“ zu stellen.

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