EU-Lieferungen an „Private“
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.
Das Bundesfinanzgericht entschied, dass Zahlungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
aufgrund einer in Anspruch genommenen Haftung für Schulden der GmbH weder
außergewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten sind.
Im Rahmen der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zum
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Deutschland wurden vorübergehende Maßnahmen
vereinbart, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen
Arbeitnehmer möglichst geringzuhalten.
Die Corona-Krise hat auch den Start-up-Bereich nicht verschont. So stehen vor allem innovative
Klein- und Kleinstunternehmer aufgrund Verzögerungen in der Produktion und Entwicklung,
Unterbrechungen in den Lieferketten sowie sonstigen negativen Auswirkungen der Corona-Krise
teils vor massiven Finanzierungs- und Liquiditätsproblemen.