Privatzimmervermietung auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
Aus steuerlicher Sicht ist bei der Gästebeherbergung auf einem Bauernhof insbesondere zu prüfen, ob aufgrund der Art und des Umfangs der Beherbergung die daraus erzielten Einkünfte noch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft liegen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen oder bereits den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind.