Verlängerung der Verjährungsfrist gilt über den Tod hinaus
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Der Tod eines Erblassers befreit die Erben nicht von einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
Kurz vor dem Jahresende empfiehlt es sich zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Unsere Steuertipps sollen Ihnen bei der Gewinnplanung behilflich sein.
Damit Landwirte, die größere Investitionen (z. B. Traktorkauf, Stallbau) durchführen, nicht benachteiligt werden, besteht die Möglichkeit der Umsatzsteueroption.
Zwei Punkte sind für die optimale Nutzung des Gewinnfreibetrages zu beachten: die zeitgerechte Anschaffung von entsprechenden Anlagegütern im laufenden Jahr und die erforderliche Antragstellung.