Vermeidung von DB, DZ und Kommunalsteuer bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Eine Befreiung von DB, DZ und Kommunalsteuer ist lediglich bei Verträgen bestimmter nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
Eine Befreiung von DB, DZ und Kommunalsteuer ist lediglich bei Verträgen bestimmter nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
Seit 1.9.2018 gilt nun Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist.
Bei nur kurzfristig befristeten Auslandsaufenthalten müssen alle weltweiten Einkünfte in Österreich versteuert werden.
Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen