Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse

Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
Erzielen Unternehmen einen Teil ihrer Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten, werden diese Umsätze - losgelöst vom Gesamtumsatz - von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und eine einfache Losungsermittlung (Kassasturz) wird ermöglicht, wenn der außerhalb des Betriebes erzielte Jahresumsatz € 30.000 nicht übersteigt. Die...