Ausgewählte Neuerungen der Steuerreform 2020
Im September 2019 wurden im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2020, das Steuerreformgesetz 2020 sowie das Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen.
Im September 2019 wurden im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2020, das Steuerreformgesetz 2020 sowie das Finanz-Organisationsreformgesetz beschlossen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied in einem Fall, dass es sich bei der Vermietung einer Wohnung über eine Onlineplattform um eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts handelte.
Primarärzte und Assistenzärzte, die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, beziehen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Werden Patienten mit einer höheren als der allgemeinen Verpflegungsklasse behandelt, erhält der behandelnde Arzt sogenannte Sonderklassegebühren.
Der Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere, wenn zwischen den Parteien des Umsatzes eine Nahebeziehung besteht – der Normalwert heranzuziehen ist.
Dienstnehmer, die im Auftrag des Arbeitsgebers ins EU/EWR-Ausland bzw. in die Schweiz reisen, haben eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen.
Viele Studenten und Schüler nützen die Ferienzeit, um Geld dazuzuverdienen oder ein Praktikum zu absolvieren. Für die jeweiligen Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung anzumelden sind.
Das Sommerfest ist für Unternehmen eine perfekte Gelegenheit, um die Beziehungen mit Geschäftspartnern zu stärken und mit ihnen gemeinsam auf das vergangene Halbjahr anzustoßen.
Die Anstellung von Ärzten in Ordinationen oder Gruppenpraxen war gesetzlich zunächst nicht vorgesehen war. Aufgrund einer Änderung des Ärztegesetzes ist nun aber die Anstellung von Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
In vielen Unternehmen sind Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter gängige Praxis. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Die Regelungen zum Erlag einer Sicherheitsleistung und zum Zahlungsstopp sind nicht mehr anwendbar. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber neue Bestimmungen zur Bekämpfung des Sozialbetrugs erlassen wird.