Strafverteidigerkosten bei beruflicher Veranlassung abzugsfähig
Strafverteidigungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
Strafverteidigungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einzubehalten.
Bei nur kurzfristig befristeten Auslandsaufenthalten müssen alle weltweiten Einkünfte in Österreich versteuert werden.
Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.