Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich, wodurch eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann.
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral möglich, wodurch eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann.
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Nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist die Überlassung der Nutzung von Sportanlagen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Aufwendungen für die Steuerberatung können Unternehmer und Private steuerlich absetzen.